Infos zum Studium
Universitäten, Pädagogische Hochschulen oder auch Kunst- und Sporthochschulen bieten in allen Bundesländern Lehramtsstudiengänge an; entweder als Bachelor- und Masterstudium oder als Staatsexamensstudiengang.
Voraussetzungen für die Zulassung
Für das Grundschullehramt gibt es häufig einen Numerus Clausus (NC), was so viel bedeutet wie “begrenzte Zahl”. In dem Studiengang steht also eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Entscheidend bei der Aufnahme sind dann Faktoren wie die Abiturnote (je nach Beliebtheit und Ansehen der Hochschule zwischen 1,5 und 3,0) oder Wartezeiten.
In Fächern wie Sport, Musik und Kunst entscheidet zusätzlich eine Eignungsprüfung darüber, ob man angenommen wird.
Dauer des Studiums
Das Bachelor-Studium dauert in der Regel sechs Semester. Dann folgt das Master-Studium mit vier Semestern. Die Länge des Studiums ist beim Staatsexamen gleich.
Vor dem Studium oder in den ersten Semestern steht ein einmonatiges Orientierungspraktikum in der Grundschule an. In NRW und Bayern ist dieses Praktikum Zulassungsvoraussetzung für das Studium. An den meisten Unis ist außerdem ein außerschulisches Berufsfeldpraktikum (also im pädagogischen, sozialen oder fachbezogenen Bereich – gern auch im Ausland) für mindestens einen Monat während des Studiums vorgesehen.
In Süddeutschland schließt man das Studium mit Staatsexamen ab, in den anderen Regionen mit dem Bachelor- und Masterstudium oder eine Mischung aus Master und erstem Staatsexamen. Alle Abschlüsse werden aber in allen Bundesländern anerkannt.
Nach dem Master oder der ersten Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) geht es für 12-24 Monate in den sog. Vorbereitungsdienst (früher Referendariat). Hier bekommt man die schulpraktische Ausbildung und unterrichtet gleichzeitig schon an einer Schule.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht eine Abschlussprüfung – dann ist man endlich Grundschullehrer bzw. Master of Education. Oft sind die Studiengänge aber auch schulübergreifend angelegt, so dass man mit dem Abschluss auch an Haupt- und Realschulen unterrichten kannst.
Verbeamtung?
Die meisten Lehrer können verbeamtet werden. Das heißt, sie sind auf Lebenszeit beim Staat angestellt. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings je nach Bundesland verschieden.
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